Barrierefreiheit wird vor dem Hintergrund des demografischen Wandels immer bedeutsamer – nicht nur in öffentlichen Einrichtungen, sondern auch in den eigenen vier Wänden. Hier versteht man unter dem Begriff die Ausgestaltung des Wohnraums mit dem Ziel, Selbstständigkeit, Mobilität und Sicherheit auch im hohen Alter oder bei Vorliegen einer körperlichen Behinderung zu ermöglichen.
Die Badprofis von Lutz Kottsieper planen barrierefreie Bäder oder
bauen bestehende Badezimmer barrierefrei um.
Sie profitieren von
Die Grundlagen für das barrierefreie Bad sind vom Gesetzgeber genau geregelt. Die Einhaltung dieser Regelungen aus
DIN 18040-R_2 (Wohnungen für Rollstuhlfahrer) sowie DIN 18040-2 (barrierefreie Wohnungen) sind vor allem dann
maßgeblich, wenn Sie etwa einen Zuschuss von der Pflegekasse beantragen möchten. Geregelt werden in diesen Regelungen unter anderem Mindestabstände, die Duschfläche, Bewegungsflächen, Höhen für Toilette und Waschtisch und die Türbreite.
Ein Badezimmer hält zahlreiche Möglichkeiten für die barrierefreie Ausgestaltung bereit. Viele davon sind bereits in jüngeren Jahren attraktiv: So sind etwa ebenerdige Walk-in-Duschen heute weit verbreitet. Und auch ein höherer Toilettensitz ist sehr angenehm und gelenkschonend. Einige der wichtigsten baulichen Änderungen haben wir hier für Sie aufgeführt.
Natürlich gibt es noch weitere Möglichkeiten, das Bad barrierefrei, sicher, altersgerecht und rollstuhlgeeignet umzubauen. Besprechen Sie mit uns einfach Ihre Bedürfnisse und Anforderungen und wir erstellen Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot!
Es gibt unterschiedliche Institutionen und Einrichtungen, die Förderprogramme für den barrierefreien Badezimmer-Umbau anbieten. Die Anforderungen sind dabei unterschiedlich: Manche bestehen auf den Einhalt der gesetzlich geregelten DIN-Normen, aber viele Pflege- und Krankenkassen sowie Stiftungen und Sozialhilfeträger sind großzügiger. Ganz ohne Auflagen können Sie etwa über die Hilfsmittelverordnung der Krankenkassen Fördermittel für die Anschaffung von Toilettensitzerhöhungen, Haltegriffen, Decken-Boden-Stangen, Duschhockern oder Badewannenlifts beantragen.
Unterstützung gewähren u. a. folgende Institutionen
Pflegekassen und Pflegeversicherungen bezuschussen unter anderem den Umbau zur ebenerdigen Dusche, die Installation von Halte- und Stützgriffen sowie den Einbau einer höheren Toilette mit bis zu 4.000 Euro. Voraussetzungen dafür sind unter anderem das Vorliegen eines Pflegegrades sowie der Nachweis, dass die Umbaumaßnahmen zum Erhalt der Selbstständigkeit notwendig sind. Zudem muss der Förderantrag vor dem Umbau gestellt werden. Es ist nicht möglich, den Zuschuss rückwirkend einzufordern. Gern stehen wir Ihnen zur Beantwortung Ihrer Fragen zur Verfügung und unterstützen Sie bei allen Fragen rund um die Antragstellung.